29.09.2009
Nichtraucherschutz sorgt für dicke Luft
Von Irene Stelzmüller
Die offizielle Frist für Umbauten im Bereich des Nichtraucherschutzes endet mit 30. Juni 2010. Bis zu diesem Stichtag erwartet der Gesetzgeber von den Cafetiers und Gastronomen, deren Lokale größer als 50 Quadratmeter sind, eine bauliche Lösung. „Und was kommt danach? Es kursieren die wildesten Gerüchte: So gibt es die Vermutung, dass der Gesundheitsminister im Frühjahr 2010 noch vorprescht und ein generelles Rauchverbot erlässt; oder mit in Kraft treten des Arbeitnehmerschutzgesetzes 2013 oder 2014 gilt dann ein EU-weites Rauchverbot und alle baulichen Maßnahmen und Investitionen waren für die Katz´. Andere erhielten wieder die Info: Am besten tun´s gar nichts bis 15. September 2010! Behörden und Standesvertretungen können keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben“, beklagte Berndt Querfeld die Problematik und eröffnete damit ein neues Kapitel rund um den Nichtraucherschutz.
Er hat sich dazu zwei Experten geholt: Ing. Peter Novak, Wirtschaftskammer Wien, ein gelernter Techniker, der das Betriebsanlagenservice aufgebaut hat, sowie den Architekten Dipl. Ing. Peter Schwarz. Und es ist nun einmal Realität, dass die Kaffeesieder sowohl Raucher als auch Nichtraucher bei sich zu Gast haben und auch in Zukunft haben wollen.
Von der Decke bis zum Boden
Peter Novak geht davon aus, dass alle das Gesetz kennen und bei der MA37, der Baubehörde, den Antrag auf Umbauten eingebracht haben. Der Baubehörde muss jedes Bauvorhaben noch vor Umsetzung gemeldet werden. „Viele denken, ein guter Schmäh, ein Jahr gewonnen, aber am 30. Juni 2010 muss der Umbau umgesetzt sein. Ansonsten gilt ein generelles Rauchverbot“, so Novak. Aber was gilt es nun zu beachten, wenn der Gastronom einen Raum schaffen möchte, wo seine Gäste rauchen dürfen? Es gibt drei Punkte, die bei der Teilung eines Raumes beziehungsweise der Errichtung einer Wand mit einer Türe zu beachten sind:
– Fluchtweg
– Be- und Entlüftung
– Belichtung und Sichtverbindung
„Prinzipiell ist dazu zu sagen, dass jedes Objekt anders ist, aber die Raumtrennung muss durch eine Wand erfolgen, die vom Boden bis zur Decke geht und in die eine Tür eingesetzt ist. Die Tür muss in Fluchtrichtung, sprich nach außen, aufgehen. Für den neu geschaffenen Raum muss es eine mechanische Be- und Entlüftung geben, wobei eine Luftumwälzung von 50 Kubikmetern pro Gast und Stunde vorgeschrieben ist.

Ein Thema, das den Wiener Kaffeesiedern unter den Nägeln brennt, sorgte für einen vollen Landtmann-Saal: Wie muss ich mein Lokal für den Nichtraucherschutz umbauen?
„Die Kosten für eine neue Lüftungsanlage sind schwer abschätzbar, da es oft mit der Lüftungsanlage alleine nicht getan ist. In mehrstöckigen Häusern muss die Zu- und Abluft über das Dach geführt werden.
Oft ist der Stromanschluss für die neue Lüftungsanlage zu schwach – neue Kabelschachte müssen gelegt werden. Sie dürfen nur vorgewärmte Luft in den Gastraum blasen, womit wir beim Thema Therme sind. Ist diese zu schwach konzipiert, muss eine größere angeschafft werden, aber dies kann dann dazu führen, dass die Gasrohre unterdimensioniert sind, was wiederum den Austausch dieser bedingt… . Über den Daumen gepeilt kostet eine Lüftungsanlage für einen Raum, in dem 60 Personen Platz haben und 3.000 Kubikmeter Luft pro Stunde getauscht werden müssen, zwischen 15.000 und 20.000 Euro“, so eine grobe Berechnung des Technikers. Förderungen gibt nahezu keine. „Es gibt zwar die Nahversorgersubvention, aber sehr viel darf man sich davon nicht erwarten“, so Novak.
Betriebsanlagengenehmigung
Die große Unbekannte ist bei all den einzureichenden Bauvorhaben betreffend der Schaffung eines Raucherraumes die Betriebsanlagengenehmigung. Gilt weiter die alte oder benötige ich eine neue? Worauf ein Cafetier meinte: „Die Geister, die ich rief, werde ich nicht mehr los!“ Peter Novak und Peter Schwarz empfehlen jedem Gastronomen bei Ablehnung einer Genehmigung vom Sachverständigen, dass dieser schriftlich genau festhält, auf welches Gesetz beziehungsweise Paragraphen er sich beruft.
Das Problem des Rauchens vor der Türe hat der Gesetzgeber nicht gelöst. „Wir brauchen Stehtische, Heizschwammerln und Aschenbecher vor der Türe – einfach eine ganzjährige Gebrauchserlaubnis für den Schanigarten. In der jetzigen Situation haben manche Betriebe Wettbewerbsvorteile und andere werden die gesetzlichen Anforderungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht überleben. Wir brauchen keine Zwischenlösungen, sondern ein Gesetz das für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgt“, fordert Berndt Querfeld, Fachgruppenobmann Stellvertreter der Kaffeehäuser Wiens.
Info
Der nächste Kaffeesieder-Stammtisch findet am 13. Oktober 2009 um 14.30 Uhr im Café Landtmann statt. Geplantes Thema:
Kontrolle durch die KIBA.
Berndt Querfeld ist bei Fragen, Wünschen, Beschwerden und ÂAnregungen erreichbar unter
Tel.: 0664/345 72 32 oder per
E-Mail: berndt.querfeld@landtmann.at




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