29.09.2009
Veranstaltungsgesetz neu
Wiener Unternehmer sehen sich einer Flut von Regeln und Vorschriften gegenüber, wenn es darum geht, auch nur im kleinen Rahmen eine Veranstaltung auszurichten – etwa in einer Gastwirtschaft oder in einem Hotel. Mit der nunmehr fixierten Novelle des Wiener Veranstaltungsgesetzes soll hier einiges besser werden.
„Der Ballast wird abgebaut, die Unternehmer werden sich wieder mehr auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können“, sagt KR Brigitte Jank, ÂPräsidentin der Wirtschaftskammer Wien.
Die von der Wirtschaftskammer Wien initiierte und mit Nachdruck geforderte Novelle war notwendig, da die bisherigen unübersichtlichen Bestimmungen zu unnötigen bürokratischen Belastungen für Veranstalter führten. Die Novelle wird nun wesentliche Erleichterungen für Veranstaltungen in Gastronomie- und BeherbergungsÂbetrieben bringen. Vor allem die Bewilligung einer Veranstaltung durch den Magistrat der Stadt Wien wird künftig entfallen. Das Gesetz soll im Herbst in Kraft treten.
Die Erleichterungen im Detail
Die neuen Bestimmungen gelten insbesondere für Konzert-, Theater- und Varieté-Veranstaltungen in kleinerem Rahmen, Tanzvorführungen, Wohltätigkeitsfeste und jahreszeitlich bedingte Volksfeste. Neu ist, dass in diesen Fällen für Gastgewerbebetriebe, die selbst als Veranstalter fungieren, bei einer maximalen Teilnehmerzahl von 300 Personen weder eine Bewilligung noch eine Anmeldung der Veranstaltung erforderlich sein wird, sofern eine bescheidmäßige Eignungsfeststellung der Veranstaltungsstätte oder eine entsprechende Betriebsanlagengenehmigung vorliegt. Damit entfällt für eine Reihe von Veranstaltungen der Gastronomiebetriebe (inkl. Beherbergungsbetriebe wie zum Beispiel Hotels) das kostspielige und zeitaufwändige Bewilligungsverfahren.
Eine zweite Erleichterung gibt es für Tanzveranstaltungen wie Bälle oder Clubbings. Diese werden mit Inkrafttreten der Novelle generell nur anmeldepflichtig und nicht mehr – wie zum Teil jetzt - bewilligungspflichtig sein. „Eine Tourismus- und Freizeitstadt wie Wien lebt von der Vielzahl an großen und kleinen Veranstaltungen“, sagt Jank. „Die Bürokratie hat die Aufgabe, Organisatoren und Veranstalter zu unterstützen und darf sie nicht durch veraltete bürokratische Hürden unnötig belasten.“ Mit dieser Novelle des Veranstaltungsgesetzes ist daher ein erster Schritt in die richtige Richtung gelungen.
Einen weiteren Anpassungsbedarf sieht Jank noch beim Veranstaltungsstättenrecht. Hier muss es zu weiteren Deregulierungen kommen – etwa zu einer Ausweitung der Eignungsvermutung. „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten muss es darum gehen, den Ballast an Melde- und Bewilligungspflichten abzubauen, damit die Unternehmer ihre ganze Kraft in das operative Geschäft stecken können und nicht durch unnötige Vorschriften gebremst werden“, so Jank.

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