Barbewegungsverordnung – Eine Falle?
11.01.2010
Kaffeesiederstammtisch 2010 am 12.1.2010 um 14.30 Uhr
BARBEWEGUNGSVERORDNUNG - EINE FALLE? Was man bei spontanen Betriebsprüfungen beachten muss.
Sehr geehrtes Klubmitglied, liebe Kaffeesiederkollegin, lieber Kollege,
ich darf Sie am 12.01.2010, 14:30 Uhr, im Café Landtmann, Dr. Karl Lueger-Ring 4, 1010 Wien, zu unserem 1. Stammtisch im Jahr 2010 einladen.
Die Barbewegungsverordnung sieht ja vor, dass alle Umsätze in der Kassa registriert und dann natürlich auch versteuert werden müssen. Dies sogar mit Datum und Uhrzeit. Immer öfter kommt es in letzter Zeit nun vor, dass sich Prüfer einen Kaffee bestellen, den Kassazettel aushändigen lassen und wenige Tage danach die jeweilige Tagesumsatzaufstellung sehen wollen. Strafen und eine Umsatzschätzung mit 30% Zuschlag können bei fehlerhaften Angaben die Folge sein. Ein Experte wird uns erzählen, worauf man bei der Barbewegungsverordnung achten muss und wie man sich am besten auf überraschende Prüfungen vorbereitet.
Wie ist das mit Ihnen? Haben Sie persönliche Fragen zu diesem Thema?
Oder gar eigene Erfahrungen? Dann kommen Sie zum Stammtisch und bringen
Sie sich ein!
Ich freue mich auf Ihr Kommen und ein gutes, interessantes Gespräch.
Ihr Berndt Querfeld, Cafe Landtmann Obmann-Stv. der Fachgruppe Kaffeehäuser - Wien

CAFEJOURNAL
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